Rechtsprechung
   BVerwG, 19.10.2000 - 7 C 1.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1349
BVerwG, 19.10.2000 - 7 C 1.00 (https://dejure.org/2000,1349)
BVerwG, Entscheidung vom 19.10.2000 - 7 C 1.00 (https://dejure.org/2000,1349)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Oktober 2000 - 7 C 1.00 (https://dejure.org/2000,1349)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,1349) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 14, 20 Abs. 1 und 3, Art. 100 Abs. 1; EV Art. 41; EntschG § 1 Abs. 3; VermG § 1 Abs. 2
    Ausschluss der Entschädigung nach § 1 Abs. 3 EntschG; Gleichheitssatz; Vorlage an Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 100 Abs. 1 GG; Zweck des § 1 Abs. 2 VermG; Erbausschlagung; erzwungene Selbstschädigung; systembedingtes Unrecht; teilungsbedingtes Unrecht; ...

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss der Entschädigung nach § 1 Abs. 3 EntschG - Gleichheitssatz - Vorlage an BVerfG gemäß Art. 100 Abs. 1 GG - Zweck des § 1 Abs. 2 VermG - Erbausschlagung - Erzwungene Selbstschädigung - Systembedingtes Unrecht - Teilungsbedingtes Unrecht - Sozialverträglicher ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses der Entschädigung bei durch Eigentumsverzicht, Schenkung oder Erbausschlagung in Volkseigentum übernommene Grundstücke

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 14; ; GG Art. 20 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 100 Abs. 1; ; EV Art. 41; ; EntschG § 1 Abs. 3; ; VermG § 1 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluss der Entschädigung nach § 1 Abs. 3 EntschG; Gleichheitssatz; Vorlage an Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 100 Abs. 1 GG; Zweck des § 1 Abs. 2 VermG; Erbausschlagung; erzwungene Selbstschädigung; systembedingtes Unrecht; teilungsbedingtes Unrecht; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Ausschluss einer Entschädigung in Überschuldungsfällen nach § 1 Abs. 2 des Vermögensgesetzes verfassungswidrig

  • nomos.de PDF, S. 29 (Kurzinformation)

    Entschädigungsausschluss in Überschuldungsfällen verfassungswidrig

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 50 (Entscheidungsbesprechung)

    § 1 Abs. 3 EntschG; § 1 Abs. 2 VermG; Art. 3 Abs. 1 GG
    Vermögensrecht/Entschädigungsausschluss für Überschuldungsfälle/Verfassungswidrigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 698 (Ls.)
  • NJ 2001, 325
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 70.96

    Vorrang des Vermögensrechts vor dem Erbrecht bei der Rückgabe überschuldeter

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2000 - 7 C 1.00
    Eigentumsverzicht, Schenkung und Erbausschlagung stellten sich deshalb als eine der förmlichen Enteignung vergleichbare "kalte Enteignung" von Grundstücken, Gebäuden und im vorliegenden Fall des Erbanteils an einem Grundstück zugunsten der ideologisch erwünschten Mehrung des Volkseigentums dar (Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 70.96 - BVerwGE 105, 172 unter Hinweis auf die Erläuterung der Bundesregierung zum Vermögensgesetz, BTDrucks 11/7831, S. 3 und auch auf den Eckwert Nr. 4 der Gemeinsamen Erklärung).

    Denn bei den zuletzt genannten Tatbestandsalternativen handelt es sich, wie dargelegt, um Akte der erzwungenen Selbstschädigung, zu dem es gekommen ist, weil die Betroffenen keinen anderen Ausweg als den Verzicht auf den Vermögenswert gesehen haben (Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 70.96 - BVerwGE 105, 172 ).

  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2000 - 7 C 1.00
    Dem in der DDR von einer Enteignung oder erzwungenen Erbausschlagung Betroffenen stand bis zur Wiedervereinigung und dem Erlass des Vermögensgesetzes keine vermögenswerte Rechtsposition zu, die dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG hätte unterfallen können (BVerfGE 101, 239 ).

    Der allgemeine Gleichheitssatz ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 99, 129 ; 101, 239 ).

  • BVerwG, 25.11.1997 - 7 B 394.97

    Vermögensgesetz als Bestandteil des Einigungsvertrages

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2000 - 7 C 1.00
    Davon abgesehen findet Art. 41 Abs. 3 des Einigungsvertrages, in dem die Bundesrepublik Deutschland sich verpflichtet hat, keine der Gemeinsamen Erklärung widersprechenden Rechtsvorschriften zu erlassen, für das gleichzeitig übergeleitete Vermögensgesetz, das in § 9 Abs. 1 Satz 2 eine wörtlich mit § 1 Abs. 3 EntschG übereinstimmende Regelung enthielt, keine Anwendung (Beschluss vom 25. November 1997 - BVerwG 7 B 394.97 - Buchholz 111 Art. 41 EV Nr. 5).

    Dies ist erst durch das Vermögensgesetz erfolgt, das die in allgemeiner Form aufgestellten Eckwerte in konkrete Regelungen umgesetzt hat (Beschluss vom 25. November 1997 - BVerwG 7 B 394.97 - a.a.O.).

  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2000 - 7 C 1.00
    Jedenfalls im Binnenbereich einer Regelung, also innerhalb der tatbestandlichen Voraussetzungen und deren Rechtsfolgen, ist er durch Art. 3 Abs. 1 GG zur Folgerichtigkeit verpflichtet (vgl. BVerfGE 17, 122 zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes; BVerfGE 13, 31 zur "Systemwidrigkeit" im Bundesentschädigungsgesetz; zur Folgerichtigkeit als Kriterium des Art. 3 Abs. 1 GG im Steuerrecht vgl. z.B. BVerfGE 84, 239 ; Kirchhof, in: Handbuch des Staatsrechts, Band V, 2. Aufl., 2000, 837 ; zur "Systemtreue" im Sozialversicherungsrecht vgl. Gitter, Anm. zu BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2000 - 1 BvL 1/98, 4/98, 15/99 - JZ 2000, 998 ).
  • BVerfG, 24.05.2000 - 1 BvL 1/98

    Lohnersatzleistungen

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2000 - 7 C 1.00
    Jedenfalls im Binnenbereich einer Regelung, also innerhalb der tatbestandlichen Voraussetzungen und deren Rechtsfolgen, ist er durch Art. 3 Abs. 1 GG zur Folgerichtigkeit verpflichtet (vgl. BVerfGE 17, 122 zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes; BVerfGE 13, 31 zur "Systemwidrigkeit" im Bundesentschädigungsgesetz; zur Folgerichtigkeit als Kriterium des Art. 3 Abs. 1 GG im Steuerrecht vgl. z.B. BVerfGE 84, 239 ; Kirchhof, in: Handbuch des Staatsrechts, Band V, 2. Aufl., 2000, 837 ; zur "Systemtreue" im Sozialversicherungsrecht vgl. Gitter, Anm. zu BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2000 - 1 BvL 1/98, 4/98, 15/99 - JZ 2000, 998 ).
  • BVerfG, 28.10.1998 - 1 BvR 2349/96

    DDR-Erbbaurecht

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2000 - 7 C 1.00
    Der allgemeine Gleichheitssatz ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 99, 129 ; 101, 239 ).
  • BVerwG, 02.05.1996 - 7 C 10.95

    Offene Vermögensfragen: Rückübertragung vormaligen konsumgenossenschaftlichen

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2000 - 7 C 1.00
    Der Tatbestand der unlauteren Machenschaften (§ 1 Abs. 3 VermG) konnte ebenfalls beide Gruppen umfassen (vgl. Urteil vom 2. Mai 1996 - BVerwG 7 C 10.95 - BVerwGE 101, 143 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 72).
  • BVerfG, 08.10.1963 - 2 BvR 108/62

    Wiedergutmachung

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2000 - 7 C 1.00
    Jedenfalls im Binnenbereich einer Regelung, also innerhalb der tatbestandlichen Voraussetzungen und deren Rechtsfolgen, ist er durch Art. 3 Abs. 1 GG zur Folgerichtigkeit verpflichtet (vgl. BVerfGE 17, 122 zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes; BVerfGE 13, 31 zur "Systemwidrigkeit" im Bundesentschädigungsgesetz; zur Folgerichtigkeit als Kriterium des Art. 3 Abs. 1 GG im Steuerrecht vgl. z.B. BVerfGE 84, 239 ; Kirchhof, in: Handbuch des Staatsrechts, Band V, 2. Aufl., 2000, 837 ; zur "Systemtreue" im Sozialversicherungsrecht vgl. Gitter, Anm. zu BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2000 - 1 BvL 1/98, 4/98, 15/99 - JZ 2000, 998 ).
  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 17/58

    Diplomatische Klausel

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2000 - 7 C 1.00
    Jedenfalls im Binnenbereich einer Regelung, also innerhalb der tatbestandlichen Voraussetzungen und deren Rechtsfolgen, ist er durch Art. 3 Abs. 1 GG zur Folgerichtigkeit verpflichtet (vgl. BVerfGE 17, 122 zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes; BVerfGE 13, 31 zur "Systemwidrigkeit" im Bundesentschädigungsgesetz; zur Folgerichtigkeit als Kriterium des Art. 3 Abs. 1 GG im Steuerrecht vgl. z.B. BVerfGE 84, 239 ; Kirchhof, in: Handbuch des Staatsrechts, Band V, 2. Aufl., 2000, 837 ; zur "Systemtreue" im Sozialversicherungsrecht vgl. Gitter, Anm. zu BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2000 - 1 BvL 1/98, 4/98, 15/99 - JZ 2000, 998 ).
  • BVerwG, 03.04.1998 - 7 B 449.97

    Eine nach den Regeln des Anscheinsbeweises zu erschütternde Vermutung für eine

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2000 - 7 C 1.00
    Einen wesentlichen Anwendungsbereich dieser Vorschrift bilden die Fälle, dass Berechtigte ihr Grundstück zu veräußern hatten, bevor sie die Genehmigung zur Ausreise aus der DDR erhielten (vgl. z.B. Beschluss vom 3. April 1998 - BVerwG 7 B 449.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 148).
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

  • BVerfG, 03.12.1969 - 1 BvR 624/56

    Kriegsfolgeschäden

  • BVerfG, 08.12.1982 - 2 BvL 12/79

    Heilfürsorgeansprüche der Soldaten

  • BVerwG, 24.08.2000 - 7 C 90.99

    Grundstück; Überschuldung; Erbausschlagung; Übergang in Volkseigentum; Erbanteil

  • VG Dresden, 28.04.1999 - 12 K 1699/96
  • BVerfG, 10.10.2001 - 1 BvL 17/00

    'Kalte Enteignung'

    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Oktober 2000 (BVerwG 7 C 1.00) -.

    Sodann hat es das Verfahren gemäß Art. 100 Abs. 1 GG ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob § 1 Abs. 3 EntschG mit dem Grundgesetz vereinbar ist (vgl. VIZ 2001, S. 81).

  • BVerwG, 21.05.2001 - 8 B 94.01

    Voraussetzungen für die Annahme einer Abweichung zu einem Beschluss des

    Die angefochtene Entscheidung weicht nicht von dem in der Beschwerde angegebenen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Oktober 2000 - BVerwG 7 C 1.00 - (VIZ 2001, 81 ff.) ab.

    Die anschließende Behauptung der Beschwerde, das Bundesverwaltungsgericht habe in der zitierten Entscheidung ausdrücklich ausgeführt, dass die tatsächliche Vermietung zu Wohnzwecken zum Zeitpunkt des Eigentumsverlustes bei § 1 Abs. 2 VermG nicht gegeben sein müsse, findet in dem Beschluss vom 19. Oktober 2000 (a.a.O.) keine Grundlage.

  • BVerwG, 31.05.2001 - 8 B 44.01

    Unlautere Machenschaft; "kalte Enteignung" durch DDR-Steuerrecht; ruinöse, mit

    Mit dem Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Oktober 2000 - BVerwG 7 C 1.00 - (VIZ 2001, 81) steht das angefochtene Urteil deshalb nicht in Widerspruch, weil sich dieser Beschluss mit § 1 Abs. 3 EntschG und § 1 Abs. 2 VermG, nicht aber entscheidungstragend mit § 1 Abs. 3 VermG befasst.
  • BVerwG, 13.06.2001 - 8 B 25.01

    Wiedergutmachung von Vermögensschäden in Form einer Rückgabe rechtsstaatswidrig

    Eine derartige Abweichung wird in der Beschwerdeschrift weder bezüglich des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 22. November 2000 - 1 BvR 2307/94 - u.a. Absatz-Nr. (1-376), http:/www.bverfg.de noch bezüglich des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Oktober 2000 - BVerwG 7 C 1.00 - aufgezeigt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht